In der Luftfahrt gibt es Regeln, Gesetze und Verordnungen. Eigentlich nichts Neues. Solange der Luftfahrer mit den Regularien keine persönlichen Probleme und Einschränkungen hat, werden diese auch in aller Regel akzeptiert.
Eine Regelung stößt jedoch auf wenig Gegenliebe, nämlich die „Verordnung zur Einführung von Nachweisen von Sprachkenntnissen für Luftfahrer“.
Dieser ICAO-Standard wurde in deutsche Recht überführt und regelt zukünftig die Anforderungen an Bewerber für das BZF1 (Beschränkt gültige Sprechfunkzeugnis in Englisch).
Wer mit seinem Flugzeug das deutsche Hoheitsgebiet verlassen möchte, benötigt für einen Flug in das benachbarte Ausland mindestens das BZF1.
Die nächste Mission, die mir bevorsteht ist das Sprechfunkzeugnis abzulegen. Mein Fluglehrer hat mir empfohlen gleich das BZF1 zu machen. „Du willst doch hoffentlich nicht nur immer in Deutschland rum kreisen, Björn! Bitte… Mach das BZF1!“
Nach den neuesten Regeln benötigt der Pilot für den Erwerb des BZF1 einen Nachweis, dass er der englischen Sprache mächtig ist. In unterschiedlichen Stufen (Levels) muss der angehende Funker Sprachtests durchführen.
Die Anforderungen an den Standard-Sprachtest für das BZF1 ist „Level 4“.
Die ICAO hat die Kriterien an den Test (Language Proficiency Test) wie folgt definiert:
Aussprache:
Aussprache, Betonung, Sprechrhythmus und Tongebung sind von der Muttersprache oder regionalen sprachlichen Besonderheiten beeinflusst, beeinträchtigen die Verständlichkeit jedoch in der überwiegenden Zahl von Fällen nicht.
Struktur:
Grundlegende grammatische Strukturen und Satzmuster werden kreativ verwendet und in der Regel gut beherrscht. Fehler können auftreten, insbesondere unter ungewöhnlichen oder unerwarteten Umständen, beeinträchtigen jedoch nur manchmal den Aussagegehalt.
Wortschatz:
Umfang und Genauigkeit des Wortschatzes sind in der Regel ausreichend, um sich zu allgemeinen, konkreten und arbeitsbezogenen Themen wirkungsvoll zu äußern. Der Bewerber kann häufig erfolgreich umschreiben, vor allem, wenn Vokabular bei ungewöhnlichen oder unerwarteten Umständen fehlt.
Sprachgewandtheit:
Der Bewerber spricht zusammenhängend und in angemessener Geschwindigkeit. Es kann gelegentlich zu einem Abreißen des Redeflusses beim Übergang von eingeübter oder phrasenhafter Rede zu spontanem Gespräch kommen. Dies behindert die Verständigung jedoch nicht. Er kann eingeschränkt Bindewörter und Wörter, die eine Auffassung im Gespräch unterstreichen (Diskursmarker), verwenden. Vom Bewerber verwendete Füllwörter
lenken nicht ab.
Verständnis:
Der Bewerber versteht überwiegend richtig bei allgemeinen, konkreten und arbeitsbezogenen Themen, wenn der verwendete Akzent oder der Dialekt für einen internationalen Nutzerkreis ausreichend verständlich ist. Wenn der Bewerber einem sprachlichen oder situationsgebundenen Problem oder einem unerwarteten Geschehen gegenüber steht, kann das Verständnis des Bewerbers verlangsamt sein oder Rückfragen erforderlich machen.
Verhalten im Gespräch:
Die Antworten erfolgen in der Regel unmittelbar und sind angemessen und aussagekräftig. Der Bewerber kann im Gespräch einen Gedankenaustausch einleiten und aufrechterhalten, auch im Fall eines unerwarteten Geschehens. Der Bewerber klärt scheinbare Missverständnisse angemessen durch Rückfragen auf.
Die Erläuterungen stammen von BZF-Sprachtest.de
Konkret bedeutet dies also folgendes:
Möchte bzw. muss ein Pilot englisch Funken benötigt er das BZF1. Einhergehend wird ein Sprachtest durchgeführt, bei dem der Prüfling beweisen muss (in Form eine Prüfung), dass er sich englisch artikulieren kann.
Die Anforderungen an den Test kann man natürlich trainieren. Auf BZF-Sprachtest.de erhält man einen Überblick, welche Anforderungen im Detail auf einem zukommen. In den FAQ’s werden sehr viele Unklarheiten bezüglich des Language Proficiency Test geklärt.
Nun, wie kann ich mich denn auf den Test vorbereiten?
Ganz einfach. „BZF-Sprachtest“ ist eine Software, die auf den Language Proficiency Test vorbereitet. Zum Preis von lediglich 29.95 Euro (Download-Version) kann der Flugschüler sich im interaktiven Training Sprachdateien (z.B. ATIS) anhören und somit sein Wissen zum Bestehen des Sprachtests erweitern. Zu den Audiodateien werden dann Verständnisfragen im Multiple-Choice Verfahren gestellt.
Im Einzelnen werden der
- ATIS – Test
- NOTAM – Test sowie
- Englische Fachbegriffe
trainiert.
Mit Hilfe der Software „BFZ Sprachtest“ sollte es ein leichtes sein, die Level 4 Prüfung zu bestehen.
Auf der Seite BZF-Sprachtest.de findet man zahlreiche Screenshots zur Software sowie weitere Informationen über den Language Proficiency Test.
Die Software wird wohl mein Kandidat für die Vorbereitung auf den Level 4 Test…